Privatkunden

Wir bieten unseren Kunden eine umfassende und kompetente Beratung, unterstützt durch eine umfassende Infrastruktur von zahlreichen Vergleichs- und Analysesoftwareprogrammen.

Laufende Fort- und Weiterbildung bietet Ihnen Beratungssicherheit!

Nach erfolgter Bedarfsanalyse und konkreter Berechnung der Versorgungslücke suchen wir für unsere Kunden den passenden Schutz am Markt, dies unter Berücksichtigung eines guten Preis- Leistungs-Verhältnisses.

Damit ist es aber nicht getan!

Wir unterstützen und beraten insbesondere unsere Kunden im Schadensfall, dies bedeutet auch, dass wir Sie auf Wunsch bei Regulierungsterminen oder Gutachterterminen nicht alleine lassen. Als Versicherungsmakler vertreten wir ausschließlich Ihr Interesse gegenüber den Versicherungsunternehmen.

Welche Kunden suchen wir?

Kunden, die eine umfassende und langfristige Beratung und Betreuung möchten, dies insbesondere in der Region des Landkreises Karlsruhe und seinen benachbarten Landkreisen; da wir festgestellt haben, dass im Ernstfall eine Schadensbegleitung vor Ort von enormer Wichtigkeit ist, beschränken wir uns ausschließlich auf dieses Gebiet.

Wir beraten grundsätzlich alle Kunden, dennoch gehen wir davon aus, dass keine Überschuldungs-situation vorliegt und ein geregeltes Einkommen vorhanden ist.

Berufsunfähigkeit

Ist ein und dieselbe Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden geeignet?

Diese Frage kann mit einem klaren Nein beantworten werden.

Ein kaufmännischer Angestellter hat ein anderes Anforderungsprofil als z.B. ein Selbstständiger, Handwerker oder Beamter. Die Verträge unterscheiden sich erheblich, z.B. die Infektionsklausel, die für den Arzt oder eine Krankenschwester von erheblicher Bedeutung ist, ist wiederum für andere Berufsbilder unwichtig. Ein Unternehmer hingegen benötigt klare Regelungen, welche innerbetriebliche Umorganisation ihm zugemutet werden kann und darf.

Bei der Auswahl des richtigen Tarifs nutzen wir die Tarifanalysesoftware von Franke und Bornberg sowie Morgen und Morgen; mit diesen Programmen können wir unseren Kunden den optimalen Tarif mit den richtigen berufsbildbezogenen Klauseln heraussuchen.

Gesundheitsfragen:

Gerade diesen kommt eine besondere Bedeutung zu, da die Versicherungsgesellschaften bis zu 10 Jahre vom Vertrag zurücktreten können, sofern Sie bei der Antragsstellung falsche Angaben gemacht hatten. Hierbei ist auch zu beachten, dass verharmlosende oder bagatellisierende Angaben ebenso als falsche Angaben gewertet werden können.

Was machen wir hier anders?

Wir prüfen für Sie die Versicherungsfähigkeit, insbesondere meine beiden erlernten Berufe als examinierter Rettungsassistent und Fachwirt für Finanzberatung kommen Ihnen hier zu Gute.

Da ich vor meiner Maklertätigkeit hauptberuflich als examinierter Rettungsassistent tätig war, verstehe ich die Arztberichte und kann für Sie optimal gegenüber den Risikoprüfern argumentieren. Gelegentlich sind berichtentlastende oder zusätzliche entkräftende Untersuchungen erforderlich, hier kann ich auf ein hervorragendes Netzwerk zu regionalen Fachärzten zurückgreifen.

Diese Kombination aus medizinischem Wissen, versicherungsrechtlichem Sachverstand und unabhängiger Gesellschaftsauswahl führte regelmäßig dazu, dass Kunden, die im Vorfeld eine oder mehrere Ablehnungen erhalten hatten, dann doch einen Vertrag abschließen konnten.

Oft wird Kunden eine Grundfähigkeitsversicherung, eine Dread-Disease-Absicherung oder eine Körperschutzpolice als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten, doch auch wenn diese Produkte durchaus ihre Berechtigung haben, können sie nie eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, berate ich Sie gerne.

Altersvorsorge

Die Finanzmarktkrise hat die normale klassische Lebensversicherung zum Auslaufmodell werden lassen. Dennoch ist Altersvorsorge sehr wichtig, denn die staatliche Rente ist nach wie vor viel zu niedrig. Oft sind meine Kunden sehr überrascht, welch niedriger Wert inflationsbereinigt im Alter zum Leben bleibt, denn nach Berücksichtigung von weiteren Belastungen wie Krankenversicherungs-beiträgen und Steuern verbleibt nur noch ein geringer Betrag an tatsächlicher Kaufkraft.

Ein Baustein hierzu kann eine Versicherungslösung sein – doch welche ist in Ihrem Falle die geeignete?

  • Betriebliche Altersvorsorge?
  • Riester-Rente?
  • Rürup-Rente?
  • Normale klassische Rentenversicherung?
  • Investmentsparplan?

Der Markt ist unübersichtlich.

Es gibt auch kein Patentrezept, denn in erster Linie ist die optimale Variante sowohl von Ihrer Lebensplanung und Lebenssituation als auch von Ihrer Risikobereitschaft abhängig.

Dennoch kann man berechnen, wie sich jede Vorsorgeform konkret auswirkt.

Meine Dienstleistung für Sie besteht im Bereich der Altersvorsorgeberatung darin, dass wir Ihre Situation genau besprechen und zur Verdeutlichung alles exakt berechnen. Hierdurch wird oft schnell klar, mit welchem Versorgungsweg Sie im Vorteil sind.

Einkommenssicherung

Die Einkommenssicherung ist der Überbegriff für alle Absicherungsarten, die im weitesten Sinne das Einkommen, den Lebensunterhalt und auch Verbindlichkeiten im Todesfalle absichern.

Folgende Versicherungsarten gehören dazu:

  • Risikolebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsabsicherung
  • Krankentagegeldabsicherung
  • Dread-Disease (Absicherung von schwerwiegenden Erkrankungen)
  • Unfallversicherung, gegebenenfalls inklusive Unfallrente
  • sowie weitere Sonderformen…

Im Ernstfall kommt es auf die richtige Mischung an, da sich diese Absicherungen untereinander ergänzen und nicht zwingend ersetzen.

Durch unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler haben wir die Möglichkeit, unter zahlreichen Versicherungsgesellschaften zu vergleichen, wir suchen für Sie am Markt nach günstigen, aber insbesondere auch nach guten Absicherungsmöglichkeiten mit einer hohen Deckungsbreite.

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung wird oft sowohl von den Medien als auch von Internetanbietern als einfaches, schnell abschließbares Produkt dargestellt.

Der schnelle Abschluss kann jedoch viele unerwünschte „Nebenwirkungen“ haben.

Im Gegenteil, wir kennen kaum eine Produktart, bei der so viele vertragliche Gestaltungsfehler durch den Verbraucher gemacht werden wie beim Abschluss einer Risikolebensversicherung.

So kann eine falsche Vertragsgestaltung dazu führen, dass die Auszahlung unbewusst der Erbschaftssteuer unterliegt!

Wir zeigen Ihnen die unterschiedlichen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten transparent auf und beraten Sie entsprechend Ihrer Lebens- und Vermögenssituation, denn die vertragliche Gestaltung kann bei Ehe, Patchwork-Familien, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und Unternehmern recht unterschiedlich sein.

Die Situation ist im Ernstfall dramatisch genug, warum soll dann auch noch das Finanzamt davon profitieren?

Bitte beachten Sie hier auch folgende Ausführung: Gesundheitsangaben (LINK)

Krankenzusatzversicherung

Wir bieten auch in diesem Bereich Absicherungen für unsere Kunden an. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um folgende Absicherungsbereiche:

  • 1- oder 2-Bettzimmer mit Wahlleistungen (Chefarztbehandlung)
  • Zahnergänzungsversicherungen
  • Ergänzungsdeckung für Brille oder Heilpraktiker
  • Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung

Ich möchte an dieser Stelle auf die drei wichtigsten Bereiche eingehen; der Pflegeversicherung habe ich bereits einen eigenen Bereich gewidmet.

Krankentagegeld:

Dieses ersetzt die Lücke, die bei längerer Krankheit, im Regelfall ab der 6. Woche, entsteht, da zu diesem Zeitpunkt im Regelfall die Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers wegfällt und die gesetzliche Krankenversicherung für die Weiterzahlung bis zur 72. Woche verantwortlich ist. Jedoch auch private Versicherte sollten diesen Punkt regelmäßig kontrollieren und der laufenden Gehaltsentwicklung anpassen.

Besonders dramatisch ist die Vorsorgelücke für gesetzlich Versicherte, welche die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung überschritten haben und keine zusätzliche Absicherung vereinbart haben, denn das überschreitende Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird bei der Ermittlung der Erstattungshöhe von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht berücksichtigt.

Um die laufenden Kosten bestreiten zu können, muss dieser Bereich dringend zusätzlich abgesichert werden. Die Vermittlung dieser Absicherung ist für den Vermittler im Regelfall unrentabel, daher stelle ich regelmäßig fest, dass diese Absicherung, die sogar recht preiswert ist, in den Beratungen völlig unberücksichtigt bleibt.

Ob eine Krankentagegeldversicherung für meine Kunden erforderlich ist, berechne ich immer im Einzelfall, das Ergebnis können Sie sich anhand folgender Beispielrechnung anschauen:

Zahnergänzungsdeckung

Ich möchte an dieser Stelle einen meiner Kunden zitieren, der folgende Aussage machte, der nichts hinzuzufügen ist:

„Der Zahnersatz, insbesondere die Implantate geben mir ein natürliches Zahngefühl – und somit Lebensqualität zurück.“

Doch gerade in diesem Bereich ist bei den vertraglichen Bedingungen ein „Wildwuchs“ vorhanden. Regelmäßig wird mit Leistungen geworben, die im „Kleingedruckten“ wieder relativiert werden.

Gerade der Verbraucher kennt im Regelfall die Besonderheiten nicht, denn:

  • 90% vom Festzuschuss bedeuten nicht, dass es 90% des Rechnungsbetrages sind
  • Die Versicherung von Implantaten bedeutet nicht, dass gleichzeitig die erheblichen Kosten für augmentative Leistungen (Knochenaufbau) übernommen werden
  • Die Leistung nach Regelhöchstsatz bedeutet nicht, dass der regelmäßig berechnete 3,5-fache Satz (Höchstsatz) erstattet wird
  • Ein Preis- und Leistungsverzeichnis bedeutet nicht, dass hier alles zum Vorteil des Kunden geregelt ist; vielmehr hebelt es die zugesagten Erstattungshöhen nach einem festen Prozentsatz aus. Es wird somit eine Kappung der Kosten durch den Versicherer erzielt. Sie dürfen raten, zu wessen Vorteil.

1-oder 2-Bett-Zimmer-Wahlleistungen (Chefarztbehandlung)

Diese Absicherung ist wichtig, jedoch meiner Auffassung nach nur bei sehr schweren Erkrankungen. Gerade bei Krebs oder einer anderen schweren Erkrankung ermöglicht diese Absicherung besseren und insbesondere schnelleren Zugang zu Spezialisten. Für eine „normale“ Operation, z.B. eine Blinddarm-OP, ist es eher unwichtig.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne.

Private Krankenvollversicherung

Bei der privaten Krankenvollversicherung kommt es in erster Linie auf die Vorerkrankungen des Antragstellers und auch auf die richtige Beantwortung der Gesundheitsbefragung an. Aber auch bei bestehenden Verträgen ist regelmäßig ein erheblicher Beratungsbedarf vorhanden.

Die Leistungsunterschiede in diesem Bereich sind sehr hoch und von einem normalen Verbraucher kaum vergleichbar bzw. durchschaubar. Im Grunde stellt sich nicht nur die Frage, welche Leistungen versichert sind, sondern vielmehr, welche Leistungen nicht im Vertragsangebot enthalten sind.

Ein zusätzliches Problem, das ich in der Beratung immer wieder feststelle, ist, dass ein gesunder Mensch – in der Blüte seines Lebens – sich vorstellen muss, wie seine Situation sein wird, wenn er an einer schweren Erkrankung erkrankt. Was ist dann wichtig, was sind dann die Leistungen, die benötigt werden?

Aber auch, was bedeuten z.B. folgende Leistungsbereiche und Begriffe:

  • geschlossener/offener Hilfsmittelkatalog
  • Orthesen
  • Logopädie
  • Ergotherapie
  • Hufelandverzeichnis
  • augmentative Leistungen
  • Einfachsatz/Regelsatz/Höchstsatz
  • GOÄ/GOZ
  • Summenbegrenzung
  • ortsübliche Kosten
  • medizinisch notwendige Behandlung
  • gemischte Anstalten

… um nur einige Wenige zu nennen.

Bei bestehenden Verträgen kann es auf der einen Seite sein, dass Ihr alter Tarif preislich aus dem Ruder gelaufen ist, aufgrund der erreichten Altersrückstellung macht es hier im Regelfall keinen Sinn die Gesellschaft zu wechseln, zudem wäre bei einem Versichererwechsel eine erneute Gesundheitsbefragung erforderlich. Sinnvoller ist zu prüfen, ob ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft machbar ist, dies ist oft auch ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Krankentagegeld:

Leider vergessen fast alle Privatversicherte das Krankentagegeld an ihr aktuelles Einkommensniveau anzupassen, es also nachzuziehen, wenn es zu einer Einkommensverbesserung kommt.

Die Folge ist im Leistungsfall, dass ein viel geringeres Einkommen nach der Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers zur Verfügung steht als das übliche Nettoeinkommen, das vorher bezogen wurde. Gegebenenfalls zwischenzeitlich mitversicherte Kinder verschärfen noch die Situation, da der PKV-Beitrag zur privaten Krankenvollversicherung aus der Leistung der Krankentagegeldversicherung bestritten werden muss und dieser durch die Mitversicherung der Kinder höher ist.

Zusammenfassend:

Es kommt nicht nur darauf an, was versichert ist, sondern vielmehr darauf, was nicht versichert ist. Durch eine spezielle Software können wir nicht nur Preise vergleichen, sondern vielmehr genau analysieren, was konkret versichert ist und – noch wichtiger – was genau nicht versichert ist.

Auch hier stehen für uns das Preis-Leistungs-Verhältnis und die umfassende Beratung im Vordergrund und nicht der schnelle Vertragsabschluss.

Wohngebäude

Das Eigenheim stellt für den überwiegenden Teil der Eigentümer die größte und wichtigste Vermögenseinzelposition dar; ist das Eigenheim noch nicht bezahlt, ist es somit auch die größte Risikoposition, sofern es zu einem Schadensfall kommt.

Dies ist jedoch den meisten Eigentümern nicht wirklich bewusst!

Wussten Sie, dass ein Versicherer bei einem Schadensfall zu 100% von der Leistung frei sein kann, wenn der Eigentürmer grob fahrlässig einen Schaden verursacht?

Mit der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes wurde 2008 zwar Folgendes gesetzlich verankert:

§ 81 VVG: „Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“

Jedoch hilft dies nicht weiter, denn es ist nicht definiert, wann welche Verschuldungskürzung greift, ebenso ist die Kürzung nicht auf einen bestimmten Wert beschränkt, sondern weiterhin zu 100% möglich.

Wie kann also ein Eigentümer seine größte Vermögensposition richtig schützen?

Die Lösung liegt oft in den unwesentlich teureren, jedoch deutlich verbesserten Bedingungswerken, die bis zu 100% der Versicherungssumme auf die Einrede bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadensfalls verzichten. Bitte beachten Sie aber auch, sehr viele Gesellschaften werben auf der ersten Seite damit, dass der angebotene Tarif auf die grobe Fahrlässigkeit verzichtet, jedoch ist es zwingend erforderlich, dass die Versicherung zu 100% der Versicherungssumme auf die Einrede bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung verzichtet und nicht nur mit einer sogenannten Teilversicherungssumme von z.B. lediglich 20.000 Euro. Hier Kommt es also wie immer darauf an, was im Kleingedruckten steht.

Aus unserer täglichen Praxis kann ich zudem berichten, dass nahezu 90% aller Immobilien hinsichtlich der Versicherungssumme falsch bewertet wurden, dies hat oft die Ursache, dass man bei einem Vertragswechsel nicht beachtet, dass jeder Versicherer sein eigenes Bewertungssystem hat und sich diese regelmäßig voneinander deutlich unterscheiden. Weitere Gründe sind, dass An- und Umbauten nicht nachgemeldet werden und sich auch die Ausstattung mit der Zeit verändert. Hier sei exemplarisch die Badsanierung genannt mit nachträglichem Einbau einer Fußbodenheizung oder der Wechsel des Heizsystems mit Nutzung von Solarthermie. Auch führt ein nachträglicher Ausbau des Dachgeschosses oft zu einer unbewussten Unterversicherung, ebenso der Einbau einer Klimaanlage.

Aus diesem Grund ist jede bauliche Veränderung mit dem bestehenden Vertrag und seinen Annahmerichtlinien abzugleichen, erfolgt dies nicht, entsteht eine Unterversicherung.

Mein Service für Sie ist:

  • Jedes Haus, das wir versichern, wird neu bewertet, es erfolgt immer eine Besichtigung vor Ort, dies bietet Ihnen hohe Sicherheit.
  • Bei Neubauten nehmen wir die Bewertung anhand der Architektenplanung vor.
  • Wir vermitteln nur Tarife, die auf die Einrede bei grob fahrlässiger Schadensverursachung zu 100% der Versicherungssumme verzichten.
  • Wir beobachten laufend das Regulierungsverhalten der Gesellschaften im Schadensfall.
  • Im Schadensfall unterstützen wir Sie bei der Schadensmeldung und Durchsetzung, insbesondere bei großen Schadensereignissen sind wir auch da, sofern ein Regulierungstermin vor Ort durch die Gesellschaft oder ein Gutachter erfolgt. Auf Wunsch übernehmen wir auch auf Honorarbasis die gesamte Schadensfallregie.
  • Wir empfehlen unseren Kunden immer, dass die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung beim gleichen Versicherer vereinbart wird, da diese Versicherungssparten miteinander korrelieren. Hierdurch wird ein Verantwortungs-Ping-Pong unter den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften im Schadensfall einfach und effektiv vermieden.

Hausratversicherung

Auch hier kann der Versicherer im Ernstfall die grobe Fahrlässigkeit einwenden, daher kommt auch in diesem Bereich dem vertraglichen Verzicht auf die Einrede bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung zu 100% der Versicherungssumme eine besondere Bedeutung zu
(siehe auch die Erläuterungen zum Wohngebäude).

Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, dies bedeutet, dass alle Sachen zum Neuwert versichert sind, das Alter der jeweiligen Sache spielt hierbei keine Rolle. Im Gegenzug bedeutet dies jedoch, dass alles zum Neuwert bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme angesetzt und berücksichtigt werden muss, sonst ist man schnell in einer Unterversicherung mit entsprechendem Kürzungsrecht durch die Versicherung.

Diese Kürzung kann durch die Vereinbarung einer Mindestversicherungssumme je Quadratmeter vermieden werden, hierbei legt der Versicherer einen Wert je Quadratmeter Wohnfläche fest; wenn dieser mindestens vereinbart wird, verzichtet der Versicherer auf die Einrede der Unterversicherung.

Da es sich bei der Hausratversicherung um eine Neuwertversicherung handelt, ist es für die meisten Eigentümer zu abstrakt, den richtigen Wert zu ermitteln, auf Wunsch unterstützen wir unsere Kunden hierbei.

Tipp:

Um den Inhalt nachzuweisen, empfehlen wir den ganzen Inhalt zu fotografieren und die Fotos in einer Cloud zu speichern oder den Speicherchip bei Freunden oder Verwandten zu lagern, denn die räumliche Trennung ist hier besonders wichtig.

Schmuck kann auf eine Briefwaage gelegt werden und zusammen mit dem angezeigten Wert einzeln fotografiert werden. Entgegen der allgemeinen Aussage, dass man für alles einen Beleg haben muss, ist zwar ein Beleg nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehle ich diese auch in einer Cloud zu speichern.

Pflegeversicherung

Es ist schon erstaunlich, dass dieser Bereich überwiegend erst dann wahrgenommen wird, wenn ein Pflegefall in der Familie eingetreten ist oder wenn bei jemandem eine ernste Erkrankung vorliegt.

Von der Versicherungswirtschaft werden hier sehr unterschiedliche Produkte und Lösungsansätze angeboten, diese sind Pflegerentenversicherungen, Pflegetagegeldversicherungen, Pflege-Bahr-Versicherungen und Pflegekostentarife.

Was ist der richtige Weg?

Was ist die richtige Absicherungshöhe?

Nach meiner Auffassung führt kein Weg an einer Pflegetagegeldversicherung vorbei, hierfür gibt es zahlreiche Gründe, die ich Ihnen gerne in einer persönlichen Beratung erläutere.

Ebenso sollte die richtige Absicherungshöhe durch eine Kalkulation der Versorgungslücke unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, aber auch der Renteneinnahmen und der Einnahmen aus gegebenenfalls vorhandenen Mieterträgen festgelegt werden.

Die Pflegeversicherung unterliegt im Regelfall einer Gesundheitsbefragung und Risikoprüfung, somit ist eine frühzeitige Absicherung anzuraten, da die Vereinbarung eines guten Tarifs mit breitem Deckungsumfang nur bei einem guten Gesundheitszustand möglich ist.

Pflege-Bahr:

Diese Absicherung stellt einen geförderten Sonderzweig dar, hier besteht für das Versicherungsunternehmen ein Annahmezwang, sofern nicht bereits der Pflegefall eingetreten ist. Im Gegenzug ist jedoch eine Wartezeit von 5 Jahren vorhanden und der Leistungsumfang ist im Regelfall – im Vergleich zu normalen Tarifen – gemindert. Daher ist nach meiner Auffassung eine reguläre Pflegeversicherung einer geförderten Pflege-Bahr-Absicherung vorzuziehen.

„Quergedacht-Empfehlung“ für Kinder:

Gerade bei Kindern macht nach meiner Auffassung auch eine Pflegetagegeldversicherung Sinn, denn im Gegenzug zur häufig vereinbarten Unfallversicherung sind hier auch Krankheiten und nicht nur Unfallereignisse versichert. Ebenso ist dies eine Leistungsart, die nicht auf eine einmalige Zahlung begrenzt ist, sondern so lange bezahlt wird, wie der Pflegefall andauert.

Gerade bei Erkrankungen eines Kindes fällt meist ein Haushaltseinkommen weg, zudem entstehen durch den Pflegefall noch weitere erhebliche krankheitsbedingte Kosten, eine Pflegetagegeldversicherung mit Laienpflegeklausel hilft hier erheblich.

Mit einem geringen monatlichen Beitrag kann hier eine sehr hohe monatliche Absicherungssumme erzielt werden.

Rechtsschutz

Waffengleichheit ist die beste Voraussetzung für eine Verhandlung auf Augenhöhe. Firmen, Behörden, Sozialversicherungsträger und auch Versicherungen sind oft in der „Schadensabwehr“ geübt und haben eine tägliche Routine. Sie entgegen haben im Regelfall nicht die Erfahrung und auch nicht die berufliche Routine, um zu wissen, was Recht ist.

Durch eine Rechtsschutzdeckung und einen engagierten Anwalt (am besten Fachanwalt) erreichen Sie eine Verhandlung auf Augenhöhe, das eigene Kostenrisiko übertragen Sie hierbei auf eine Rechtsschutzversicherung, in der Fachsprache sagt man dazu Risikotransfer.

Dennoch sollte man auch in diesem Punkt die ganze Wahrheit nennen, denn eine sehr guter Rechtsschutzversicherungstarif leistet im Regelfall nur in 80% der Fälle, da zahlreiche Bereiche ausgeschlossen sind und gegebenenfalls einer separaten Wartezeit unterliegen, um taktische Abschlüsse zu vermeiden.

Regelmäßig nicht versichert sind folgende Bereiche:

  • Haftpflichtansprüche
  • Streitigkeiten beim Bau oder Erwerb einer Immobilie, die Abgrenzung zur normalen Handwerkerbeauftragung ist oft die Erteilung eines Roten Punktes, dann wird es als Bauvorhaben gewertet und ist im Regelfall ausgeschlossen
  • Scheidung und Unterhaltssachen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Beteiligungen in sogenannten grauen Kapitalmarktbereich wie geschlossenen
  • Immobilienfonds und Schiffsbeteiligungen
  • Finanzierungen im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, hier ist regelmäßig die Finanzierung von Vermietungsobjekten ausgeschlossen
  • Kapitalanlagen ab einer bestimmten Größenordnung und Spekulationsgeschäfte, Termingeschäfte und Wettverträge
  • Nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit
  • Vorsätzliche Straftaten

Im Abgleich mit Ihren persönlichen Anforderungen vergleichen wir die aktuellen Tarife und suchen für Sie das Bedingungswerk, das eine hohe Deckungsbreite aufweist.

Unfallversicherung

Der Unfall ist versicherungsrechtlich mit dem Eintritt eines Ereignisses definiert, das unerwartet und plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es auch Unfälle gibt, die nach der obigen Definition nicht als versicherter Unfall gelten, obwohl gefühlt ein Unfallereignis vorliegt. Dies gilt insbesondere für Unfälle, welche aufgrund einer sogenannten Eigenbewegung eintreten, also ohne das Merkmal einer äußeren Einwirkung.

Insbesondere ist die Eigenbewegung beim überwiegenden Teil der am Markt befindlichen Tarife ausgeschlossen. Ein wesentliches Merkmal für die Eigenbewegung ist, wie bereits oben beschrieben, dass ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis fehlt, dies ist z.B. bei einem Sturz beim Joggen, Walken, Radfahren oder Inlinern der Fall. Ein gutes Bedingungswerk verzichtet auf die Einrede der Eigenbewegung weitestgehend.

Für besondere Sportarten, die oft nicht versichert werden, können wir hier spezielle Lösungsmöglichkeiten anbieten, dies z.B. auch für Freunde des Klettersports oder des Flugfreizeitsports.

Auch der Mitwirkungsklausel kommt eine besondere Bedeutung zu, hier verzichten die Versicherer regelmäßig nur teilweise auf eine Leistungskürzung, sofern andere Erkrankungen bei der eingetretenen Invalidität mitgewirkt hatten. Dies kann z.B. bei Diabetes der Fall sein oder bei einer Sekundärinfektion im Krankenhaus. Ein gutes Bedingungswerk verzichtet auf eine Leistungskürzung durch mitwirkende Erkrankungen, dies im Regelfall bis zu 100 % der vereinbarten Versicherungssumme.

Dies sind exemplarisch einige wenige Punkte, die bei der richtigen Vertragsgestaltung und insbesondere bei der Tarifauswahl eine wichtige Rolle spielen.

Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Kfz-Versicherungen

Dies ist der einzige Bereich, in dem wir ausschließlich unseren Bestandskunden eine Beratung und Service im Schadensfall anbieten.

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für jede private Person und zählt daher zur Grundabsicherung.

Wir prüfen diesen Schutz in über 87 einzelnen Leistungsbereichen und gleichen diese mit Ihrer persönlichen Situation ab. Sie sollen im täglichen Handeln nicht ständig darüber nachdenken müssen, was Sie gerade aus versicherungsrechtlicher Sicht tun dürfen.

Ein guter Tarif bietet daher auch Schutz für:

  • unbebaute Grundstücke
  • sportliche Betätigung
  • Modellflug inklusive Drohnenflug
  • Sportwaffenbesitz
  • Fahren mit Aufsitzrasenmäher
  • Deckung im Ausland auf sowohl privater als auch geschäftlicher Reise, sofern der Schaden im privaten Umfeld eintritt (sonst Betriebshaftpflichtversicherung)
  • Schäden bei Regress der Sozialversicherungsträger
  • Fahrradfahren, Inline-Skaten, Fußgänger, denn auch diese sind Verkehrsteilnehmer
  • Schäden an privaten Sachen von Arbeitskollegen
  • Gefälligkeitshandlungen
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder
  • Haus- und Grundbesitzerhaftung für das Eigenheim sowie Gewässerschadensdeckung
  • u.v.m.

Hätten Sie alles bedacht? Und dies ist nur eine beispielhafte, stark verkürzte Aufzählung!

Jedenfalls prüfen wir für unsere Kunden das individuelle Haftungsrisiko und gleichen es mit dem bestehenden Bedingungswerk ab.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, berate ich Sie gerne.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

In der privaten Haftpflichtversicherung sind nur „zahme Kleintiere“ versichert. Hunde, Pferde und sonstige Nutztiere (Schweine, Rinder, Esel usw.) zählen nicht dazu. Daher ist ein gesonderter Schutz erforderlich, da der Halter nach § 833 BGB für seine gehaltenen Tiere haftet. Auch in diesem Bereich gibt es erhebliche Leistungsunterschiede unter den am Markt befindlichen Bedingungswerken. Verzichtet der Versicherer z.B. nicht auf die Maulkorbpflicht und den Leinenzwang, laufen Sie Gefahr, wenn Sie etwa im Urlaub diese Pflicht verletzen, dass im Schadensfall keine Leistung erfolgt. Es ist einfach unrealistisch, sich überall und stets informieren zu müssen, an welchem Ort welche Regelung gilt. Ebenso sind Ereignisse, die z.B. durch einen Hund ausgelöst werden, nicht in der Rechtsschutzdeckung enthalten. Es gibt Tierhalterhaftpflichtversicherungen, welche dieses Risiko automatisch mitversichern.

Wir bieten auch Lösungen für zahme „Kampfhunderassen“ an, sofern der Halter und der Hund uns persönlich bekannt sind.

Tierkrankenversicherung:

Es besteht die Möglichkeit, sich und somit auch sein Tier zu versichern, je früher desto besser, denn auch in diesem Bereich gibt es Gesundheitsfragen.

Absicherung für Reiter und deren Pferde

  • Tierlebensversicherung
  • Dauernde Unbrauchbarkeit z.B. durch Lahmheit/Fraktur
  • Kolik-Versicherung/OP-Versicherung
  • Klinikunterbringungskosten